Gemäß § 12 der Berufsordnung dürfen Ärzte private Atteste (z.B. für Reiserücktrittsversicherung, Eignungsbescheinigung oder Untauglichkeitbescheinigungen) nicht kostenlos zur Verfügung stellen. Eine Ausnahme davon bildet eine Anforderung dieser durch Krankenkassen und Arbeitgeber.
Bei Fragen zu den individuellen Leistungen stehen wir Ihnen gerne persönlich und telefonisch zur Verfügung!
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